Tiere haben Rechte
Für die allermeisten Tierbesitzer ist das Wohl ihrer Tiere eine Selbstverständlichkeit. Sie kümmern sich liebevoll um ihre Tiere und informierten sich vor der Anschaffung über Haltung, Pflege, Nahrung, Kosten und Aufwand. Zudem engagieren sich viele Tierfreunde ehrenamtlich – in Vereinen und Verbänden für den Tierschutz.
Doch leider steht das Tierwohl nicht bei allen Haltern an erster Stelle. Gerade Tierheime bekommen regelmäßig, nicht nur vor den Ferien, Tiere von überforderten Haltern, die sich unzureichende Gedanken vor der Anschaffung eines Tieres gemacht haben. Auch werden immer wieder verwahrloste Tiere aufgegriffen. Das Aussetzen eines Tieres ist eine Straftat!
Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und die Rechte von Tieren sind im Tierschutzgesetz festgeschrieben (s. Spalte rechts).
Das Bewusstwerden der Notwendigkeit, Tierschutz im Alltag zu praktizieren, kann durch Gesetze jedoch nicht geschaffen werden. Daher ist es wichtig, sich vorab ausreichend zu informieren. Nichts schadet einem Tier mehr, wie ein unüberlegter Spontankauf, z. B. dem Wunsch seines Kindes nachzukommen: Viele Tiere landen dann schnell in Tierheimen, die oft am Rande ihrer Aufnahmekapazität arbeiten.
Weitere Informationen:
Informationen des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums