Kennzeichnung
Folgende Angaben müssen unter anderem auf der Verpackung stehen:
- Der Verwendungszweck in deutscher Sprache, wenn er sich nicht aus der Aufmachung ergibt.
- Eine Liste der Inhaltsstoffe mit deren sog. INCI-Namen (International Nomenclature for Cosmetic Ingredients). Zu diesen oft unverständlichen Namen finden sich weitere Informationen in Online-Datenbanken. Empfehlenswert ist die Inhaltsstoff-Datenbank der Europäischen Kommission
- Die Ergänzung (Nano) nach dem INCI-Namen eines Inhaltsstoffes, wenn dieser Inhaltsstoff aus sehr kleinen (nanoskaligen) Teilchen besteht.
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bei kosmetischen Mitteln, die weniger als 30 Monate in der original verschlossenen Packung haltbar sind oder der Zeitraum, in dem das Produkt nach dem erstmaligen Öffnen ohne Gesundheitsrisiken verwendet werden kann (s. Beispiel mit 12 Monaten rechts). Es empfiehlt sich, den Zeitpunkt des erstmaligen Öffnens zu vermerken.
- Chargenkennzeichnung.
- Ggf. Warnhinweise und Anwendungsbedingungen in deutscher Sprache. Diese Hinweise sollten unbedingt beachtet werden.
Weitere Informationen
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Kennzeichnung von Kosmetik
Bundesverband der Verbraucherzentralen – Die Kennzeichnung von Kosmetikprodukten