- Gefährliche Substanzen, deren Verwendung ein Gesundheitsrisiko darstellt, sind verboten.
- Manche Stoffe dürfen nur mit Einschränkungen verwendet werden.
- Farbstoffe, Konservierungsmittel und UV-Filter dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie nach toxikologischer Bewertung und Zulassung in entsprechenden Listen genannt werden.
Für jedes Kosmetikum müssen umfangreiche Bewertungsunterlagen in Bezug auf die Sicherheit des kosmetischen Mittels vorgelegt werden. Diese werden – im Falle rheinland-pfälzischer Hersteller und Vertreiber – stichprobenartig vom Landesuntersuchungsamt kontrolliert.
Zusätzlich werden Stichproben der im Handel befindlichen Kosmetika untersucht und beurteilt, wobei wichtige Inhaltsstoffe chemisch-analytisch bestimmt werden. Es wird außerdem geprüft, ob die Angaben auf den Behältnissen und Verpackungen rechtskonform sind und beim Verbraucher nicht unrealistische Erwartungen wecken, die das Produkt nicht erfüllt.
Privatrechtliche Siegel im Bereich Naturkosmetik
Kosmetische Mittel können mit Siegeln versehen sein, deren Kriterien rechtlich nicht geregelt sind, sondern z. B. durch Verbände vergeben werden. Einige Siegel weisen auf nachhaltige Herstellung hin. „Naturkosmetik“ ist hierbei jedoch kein geschützter Begriff. Dazu zählen z.B. BDIH-Siegel, ECOCERT-Siegel und das NATRUE-Siegel.
Weitere Informationen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat auf seiner Themenseite „Kosmetische Mittel – EU-Verordnung stärkt Produktsicherheit“ weitere Informationen zusammengestellt.
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Was ist Kosmetik? und Werbeversprechen – Wirkaussagen zu kosmetischen Produkten
Bundesverband der Verbraucherzentralen – Kosmetik: So wirken die Inhaltsstoffe
Einkauf von Kosmetik im Internet – Die wichtigsten Tipps
LUA - Merkblatt für Hersteller und Importeure von kosmetischen Mitteln in Rheinland-Pfalz