Überwachung
Rund 350 kosmetische Mittel untersucht das Landesuntersuchungsamtes (LUA) jährlich. Die Auswahl der Proben erfolgt nach Risikogewichtung. Produkte für besonders empfindliche Personen oder Mittel mit höherem Risiko, z. B. durch Anwendungsart oder besondere Zusammensetzung, werden stärker berücksichtigt. Die Ergebnisse können den LUA-Jahresberichten (www.lua.rlp.de) entnommen werden.
Mikrobiologisch belastete Kosmetika bergen ein erhebliches Gesundheitsrisiko, wenn krank machende Keime über Hautverletzungen oder die Augen in den Körper gelangen. Daher ist die Überwachung wichtig, zumal sich belastete Produkte in Aussehen und Geruch kaum von unbelasteten Produkten unterscheiden.
- Wer den Verdacht hat, dass ein kosmetisches Mittel bei ihm unerwünschte Hautreaktionen oder sonstige Beschwerden verursacht, sollte dies bei der zuständigen Überwachungsbehörde der Kreis- oder Stadtverwaltung melden. Dabei sollte die Packung übergeben oder die Bezeichnung und Chargennummer mitgeteilt werden. Unabhängig von den Meldeverfahren sollte je nach Schwere der Reaktion ein Arzt aufgesucht werden.
- Ist ein Produkt auf dem Markt, das potentiell gesundheitsschädlich ist, werden alle zuständigen Behörden in der EU über das europäische Schnellwarnsystem „RAPEX“ informiert.
Weitere Informationen
zu beanstandeten Produkten bei der Europäischen Union
über Rückrufe, Produktwarnungen und zu gefährlichen Einzelprodukten bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
LUA – Untersuchung von Kosmetika
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Ansprechpartner für Verbraucher bei Fragen zu kosmetischen Mitteln
Alles rund um das Thema Verbraucherbeschwerden (Ansprechpartner, Ablauf etc.) hat der Landesverband der Lebensmittelkontrolleure Rheinland-Pfalz auf seiner Website zusammengestellt.