Überschwemmungen betreffen nicht mehr nur die klassischen Hochwassergebiete an den Flüssen. Schnell können große Regenmengen Überschwemmungen an bisher nicht erwarteten Orten verursachen.
Durch Starkregen können kleine Bäche zu reißenden Flüssen werden. Ein Starkregenereignis zeichnet sich durch extremen Niederschlag in kurzer Zeit aus. Deshalb ist eine Vorhersage nur wenige Stunden im Voraus möglich.
Diese typischen Merkmale erfüllte auch das Starkregenereignis im Donnersbergkreis im September 2014. Aufgrund eines starken Gewitters trat die Moschel in kürzester Zeit über die Ufer und führte zu großen Schäden. Mehrere Häuser in Waldgrehweiler waren danach unbewohnbar. Insgesamt gingen über 200 Schadensmeldungen mit einem gemeldeten Gesamtschaden von über 10 Millionen Euro ein.
Längst machen Ereignisse dieser Art mehr als die Hälfte aller Überschwemmungen aus. Auch Rückstauschäden können nach Starkregen entstehen, wenn Wasser aus dem Kanal in das Gebäude drückt. Rückstauschäden sollten daher bei einer Elementarschadensversicherung mit erfasst werden.
Bitte beachten Sie: Grundsätzlich kann nur derjenige auf staatliche Hilfe hoffen, der sich gegen Elementarschäden nicht versichern kann!
Weitere Informationen zum Thema Starkregen finden Sie auf der Seite des Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz sowie speziell für Kommunen in der Broschüre „Starkregen. Was können Kommunen tun?“.
Der Deutsche Städtetag hat die Broschüre hat die Arbeitshilfe „Starkregen und Sturzfluten in Städten“ herausgegeben.
Zahlreiche Informationen zum Thema Hochwasser und Hochwasservorsorge bietet das Land unter anderem auf folgenden Websites: www.hochwasser-rlp.de, www.wasser.rlp.de, www.hochwassermanagement.rlp.de, www.iksr.org (Rhein) und www.iksms.de (Mosel).