Sonnenstrom für Mieter
Nicht nur Eigenheimbesitzer, auch Mieter können von der Sonnenenergie profitieren. So erfolgt im Falle des Mieterstrommodells eine Lieferung von PV-Strom, der durch eine PV-Anlage eines Dritten (Vermieter, Stadtwerk...) am Wohnhaus erzeugt wird, an die Mieter des Objektes. In diesem Modell besteht für Mieter weiterhin die freie Wahl des Stromanbieters. Dies bedeutet, dass ein Vermieter seinen Mietern die Nutzung eines solchen Modells nicht verpflichtend vorschreiben kann. Die Vorteile für Mieter:
- Direkte Teilnahme an der Energiewende.
- Weitere Auswahl gegenüber den „klassischen“ Stromversorgern.
- Niedrigerer Strompreis im Vergleich zum Grundversorgertarif gesetzlich vorgeschrieben.
Allerdings kommen PV-Mieterstrommodelle für Vermieter überhaupt erst ab einer Größe von etwa zehn Haushalten und einem Stromverbrauch des Objekts von ca. 30.000 kWh in Betracht. Ausnahmen nach oben oder unten sind gleichwohl möglich und abhängig von der Möglichkeit der Standardisierung der Umsetzung eines solchen Mieterstrommodells, aber auch von der (Kosten-)Effizienz der Umsetzung. In vielen Projekten wird derzeit die Umsetzung erprobt.
Weitere Informationen:
Mieterstrom (Bundesnetzagentur)
Eckpunktepapier Mieterstrom (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Energiegenossenschaften sind eine weitere Möglichkeit, ohne eigene Anlage vom Solarstrom zu profitieren. Mit einer Mindestbeteiligung, die je nach Genossenschaft unterschiedlich ausfallen kann, können Bürgerinnen und Bürger Mitglied werden und sich an diversen Projekten (z. B. große Solaranlagen, Windkraftanlagen) beteiligen. Auf der Seite des „Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Rheinland-Pfalz e. V.“ finden sie weitere Informationen, auch zu Genossenschaften in Ihrer Nähe: www.laneg.de