Situation auf den Straßen
In vielen Gemeinden ist der private Einsatz von Streusalz explizit verboten und das Zuwiderhandeln mit einem Bußgeld belegt. Ausnahmen betreffen meist Treppen und andere kritische Bereiche. Die genauen verbindlichen Vorschriften beziehungsweise Empfehlungen für den privaten Winterdienst erfragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde.
Für den Winterdienst auf Bundesautobahnen sowie Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist in Rheinland-Pfalz der Landesbetrieb Mobilität zuständig. Hier wird bei den eingesetzten Winterdienstfahrzeugen Steinsalz mit Sole vermischt und als Feuchtsalz auf die Straße aufgebracht. Feuchtsalz kann gleichmäßig auf der Straße verteilt werden und die Auftauwirkung setzt bei Feuchtsalz setzt schneller ein als bei der Verwendung von trockenem Steinsalz. Modernste Streutechnik (z.B. wird die erforderliche Steumenge anhand der gemessenen Fahrbahntemperatur ständig angepasst) garantiert einen wirtschaftlichen Einsatz von Streumitteln und gleichzeitig eine höchstmögliche Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer.Sand und Splitt können im Straßenverkehr nicht eingesetzt werden: Im Vergleich zum Streusalzbräuchte man davon etwa die zehn- bis zwanzigfache Menge, um ähnliche Ergebnisse zu erlangen.
Seit dem Winter 2013/2014 wird die reine Solestreuung im rheinland-pfälzischen Autobahnnetz für denvorbeugenden und leichten Streueinsatz angewendet. Bei Temperaturen bis -6° C wird reine Salzsole über Sprühdüsen gleichmäßig auf die Fahrbahn aufgebracht. Diese in Deutschland noch relativ neue Methode verspricht eine effizientere und daher umweltschonende Verteilung der Taustoffe bei Reifglätte und überfrierender Feuchte.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesbetriebs Mobilität mit einem entsprechenden FAQ.