Katze, Hund und Exoten
Die Haltung von Hauskatzen regelt das Tierschutzgesetz, spezielle Gesetze für Katzen gibt es nicht. Ein Problem: Das hohe Vermehrungspotential unkastrierter Freigängerkatzen. Bei unkontrollierter Fortpflanzung können sie lokal schnell zu einem Problem werden. Viele der herrenlosen Katzen leiden an Unterernährung und Infektionskrankheiten. Mit der Ermächtigung zum Erlass von Katzenschutzverordnungen hat das Land den Kommunen ermöglicht Maßnahmen zu ergreifen, um gezielt die unkontrollierte Fortpflanzung freilebender Katzen zu verringern. Das Land Rheinland-Pfalz gewährt zudem auf Antrag Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Kastration.
Für den Umgang mit Hunden gelten allgemeine Grundpflichten, die in der Tierschutz-Hundeverordnung geregelt sind. Vergessen Sie nicht, dass ein Hund erzogen werden muss, um sozialverträglich zu sein, was viel Kenntnis, Ausdauer und Konsequenz erfordert.
Bestimmte Hunde gelten in Rheinland-Pfalz als gefährlich nach dem Landeshundegesetz. Für deren Halten bedarf es einer Erlaubnis, die an besondere Regeln geknüpft ist z.B. einen Sachkundenachweis. Informationen hierzu finden Sie unter https://add.rlp.de/de/themen/staat-und-gesellschaft/ordnung/gefaehrliche-hunde/
Exotische Tiere: Hier bestehen verschiedene Probleme, sei es, dass sie noch immer illegal in freier Wildbahn gefangen werden bis hin zu umfangreichen Anforderungen bei der Haltung. So gibt es immer wieder die Forderungen, Haltung und Zucht.
Weitere Informationen:
Informationen des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums
Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz
Broschüren des Tierschutzbundes Rheinland-Pfalz über die Haltung von Hunden, Katzen und Co.